Prävention

Prävention sexualisierter Gewalt

Was genau versteht man unter „sexualisierter Gewalt“?

Der Begriff will deutlich machen, dass Sexualität instrumentalisiert wird, um Gewalt und Macht auszuüben. Mit ihm werden strafrechtlich relevante Formen von Gewalt, aber auch Übergriffe und Grenzverletzungen, die unterhalb der Schwelle von wahrnehmbarer Gewaltanwendung oder strafrechtlicher Bedeutung stattfinden, bezeichnet. Grenzen verletzt, wer gegen den ausdrücklichen, spürbaren oder vermuteten Willen eines Menschen handelt.

Beispiele für Grenzverletzungen sind: das Ausnutzen des Machtgefälles einer seelsorglichen, beraterischen oder therapeutischen Beziehung, indem die Mitarbeitenden sexuelle Interessen an dem anvertrauten Menschen zu befriedigen suchen, selbst wenn dieser das wünscht oder zu wünschen scheint; Umarmungen, die den anderen unangenehm sind; anzügliche Bemerkungen, zum Beispiel über Aussehen oder Verhalten; die Missachtung von Persönlichkeitsrechten, unter anderem durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder im Internet. Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen muss sich niemand gefallen lassen oder im Arbeitsbereich dulden.

Unsere Kirchengemeinde folgt dem Grundsatz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Allen Anschuldigungen und Verdachtsmomenten im Kontext von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Bereich ist unverzüglich nachzugehen. Die Verhinderung sexualisierter Übergriffe und der Schutz der Opfer haben dabei oberste Priorität. (EKD, 2012)

Sollten Sie Gesprächs- oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an die UNA – Unabhängige Ansprechstelle,  Tel. 0800-022099 (kostenfrei und anonym)

Auch kirchliche Mitarbeitende und Leitungspersonen können sich bei Unsicherheiten und Fragen zu diesem Thema anonym an die UNA wenden.

Meldebeauftragte im Kirchenkreis ist Pastorin Maren Schlotfeldt  (maren.schlotfeldt@kk-rm.de, Tel. 0160/8475694).

Im April 2018 verabschiedete die Nordkirche als erste Gliedkirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt. Damit wurde eine kirchenrechtliche Grundlage geschaffen, um für grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.